Die Außenkompetenzen der EG im internationalen Zivilluftv...
Im Jahre 1993 wurde der Luftverkehr innerhalb der Grenzen der EG durch das sogenannte Dritte Maßnahmenpaket liberalisiert, so daß jedem EG-Luftfahrtunternehmen insbesondere die Ausübung aller Verkehrsrechte (Einflug in einen anderen EG-Mitgliedstaat, Ausflug, Überflug etc.) innerhalb der EG zusteht. Daneben wurden auch Verordnungen und Richtlinien für einige andere Regelungsbereiche, wie z.B. die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, erlassen. In diesem Zusammenhang ...